Pflege
Irrsinn Vormundschaft | ARD

Liebevoll streichelt Iris die Hand ihres Mannes. Wie viel davon bei Peter ankommt, weiß sie nicht. Seit neun Jahren ist ihr Mann im Pflegeheim untergebracht, liegt im Wachkoma.
Im Juni 1999 erfasst ein LKW den damals 54-Jährigen, zerschmettert seinen Kopf. Der Unfall wurde mit einem Dummy nachgestellt. Das so entstandene Gutachten bestätigt: es war ein Arbeitsunfall. Seitdem erhält er eine Rente von monatlich 1800€. Zudem hatte die Unfallversicherung damals 300.000DM auf sein Konto überwiesen. Das Problem: Das Ehepaar hatte es versäumt eine so genannte Vorsorgevollmacht abzuschließen. Die Folge: Selbst als Ehefrau darf Iris über dieses Geld nicht verfügen.
Doch stattdessen muss die 50-Jährige Kindergärtnerin für jede geplante Ausgabe einen Antrag bei Gericht stellen. Iris wächst der neunjährige Papierkrieg langsam aber sicher über den Kopf. Auch die Kinder leiden darunter. Eigentlich wollte Peter seiner Tochter Kerstin den Führerschein bezahlen, doch das Gericht entschied dagegen. In seinem Sinne ist dies nicht, glaubt Kerstin.
Doch für das Gericht ist die Gesetzeslage eindeutig. Ohne Vorsorgevollmacht setzen die Richter einen Betreuer ein. Der kassierte von der Familie für seine Tätigkeit 1067 Euro. Ehe hin oder her.
Mittlerweile darf Iris ihren Mann selber betreuen. Dafür erhält sie von ihrem Ehemann eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung von 372 € pro Jahr - ein echtes Ehrenamt. Iris will das alles nicht akzeptieren, sie hat sich einen Anwalt genommen. Doch auch der macht ihr wenig Hoffnung:
In beiden Fall würde das Geld anteilig auf sie und ihre Kinder verteilt werden. Iris hat mittlerweile selbst eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen. Darin sind ihre Kinder als Bevollmächtigte eingesetzt. Im Falle eines Falles sollen sie nicht den gleichen Ärger haben, wie ihre Mutter.
Iris will weder über Scheidung noch über den Tod ihres Mannes nachdenken, sie möchte einfach im Sinne ihres Ehemannes Entscheidungen treffen können – für die ganze Familie.




















