Pflege

Irrsinn Vormundschaft | ARD

„Bist du noch da? Guck mich mal an.“

Liebevoll streichelt Iris die Hand ihres Mannes. Wie viel davon bei Peter ankommt, weiß sie nicht. Seit neun Jahren ist ihr Mann im Pflegeheim untergebracht, liegt im Wachkoma.

„Er kann seinen Willen eben nicht äußern. Die Sprache ist weg, er ist im Prinzip nur noch so. Er kann seinen Willen nicht kundtun, nur indem er ja mit den Händen das macht, oder das er Tränen hat, dass er lacht, dass ist alles womit er im Moment kommunizieren kann.“ [Iris]

Im Juni 1999 erfasst ein LKW den damals 54-Jährigen, zerschmettert seinen Kopf. Der Unfall wurde mit einem Dummy nachgestellt. Das so entstandene Gutachten bestätigt: es war ein Arbeitsunfall. Seitdem erhält er eine Rente von monatlich 1800€. Zudem hatte die Unfallversicherung damals 300.000DM auf sein Konto überwiesen. Das Problem: Das Ehepaar hatte es versäumt eine so genannte Vorsorgevollmacht abzuschließen. Die Folge: Selbst als Ehefrau darf Iris über dieses Geld nicht verfügen.

„Ich verstehe es zumindest nicht, weil das sind Widersprüche die entstehen, wo man sich fragt, man hat geheiratet, eine Familie gegründet, hat sich natürlich nicht mit dem Unfall auseinandergesetzt, das kam nach dem Unfall, wo man dann eigentlich glaubte, durch die Unfallversicherung wäre die Familie abgesichert.“ [Iris]

Doch stattdessen muss die 50-Jährige Kindergärtnerin für jede geplante Ausgabe einen Antrag bei Gericht stellen. Iris wächst der neunjährige Papierkrieg langsam aber sicher über den Kopf. Auch die Kinder leiden darunter. Eigentlich wollte Peter seiner Tochter Kerstin den Führerschein bezahlen, doch das Gericht entschied dagegen. In seinem Sinne ist dies nicht, glaubt Kerstin.

„Aus dem ganz einfachen Grund, dass er uns das versprochen hatte, bevor er den Unfall hatte, er hatte gesagt, von wegen, wenn ihr 18 seid bezahle ich euch den Führerschein, könnt ihr machen, aber Auto müsst ihr dann selber bezahlen und alles, also von daher weiß ich das 100prozentig.“ [Kerstin, Tochter]

Doch für das Gericht ist die Gesetzeslage eindeutig. Ohne Vorsorgevollmacht setzen die Richter einen Betreuer ein. Der kassierte von der Familie für seine Tätigkeit 1067 Euro. Ehe hin oder her.

“Das ist eine Vorstellung, die viele Leute nicht so kennen. Nur weil man verheiratet ist oder weil man eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, bedeutet das nicht, nicht automatisch, dass der Lebenspartner oder der Ehepartner einen vertreten darf. Rechtlich sind das zwei selbständige Menschen, deswegen gibt es da keinen Automatismus.“ [Katrin-Elena Schönberg, Richterin Kammergericht Berlin]

Mittlerweile darf Iris ihren Mann selber betreuen. Dafür erhält sie von ihrem Ehemann eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung von 372 € pro Jahr - ein echtes Ehrenamt. Iris will das alles nicht akzeptieren, sie hat sich einen Anwalt genommen. Doch auch der macht ihr wenig Hoffnung:

„Peter steht unter Betreuung, wir haben das Vormundschaftsgericht, es gibt gesetzlich keine anderen Möglichkeiten an dieses Geld heranzukommen. So schlimm wie es sich jetzt wirklich anhört, es wäre nur der Fall einer Scheidung oder natürlich der Fall einer Erbschaft.“ [Andreas Lambrecht]

In beiden Fall würde das Geld anteilig auf sie und ihre Kinder verteilt werden. Iris hat mittlerweile selbst eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen. Darin sind ihre Kinder als Bevollmächtigte eingesetzt. Im Falle eines Falles sollen sie nicht den gleichen Ärger haben, wie ihre Mutter.

„Das Zynische ist, wenn er die Augen zumachen würde, dann würde das alles ein Ende haben, dann würde ich mit niemandem mehr darüber diskutieren müssen, was für ihn gut ist, was für die Familie gut ist und das ist eigentlich das, was mir so ein bisschen die Beine weghaut.“[IRIS]

Iris will weder über Scheidung noch über den Tod ihres Mannes nachdenken, sie möchte einfach im Sinne ihres Ehemannes Entscheidungen treffen können – für die ganze Familie.

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